Das Vorsorge-Testament

Vortrag: Vorsorge-Testament

Das Vorsorge-Testament – erbrechtliche Vorsorge, wenn Kinder lebenslange Begleitung brauchen

Was passiert mit meinem Kind, wenn ich nicht mehr da bin? Für die meisten Eltern ist die Frage, was nach ihrem Tod mit ihrem Kind geschieht, eine der schwersten überhaupt. Wenn das Kind aufgrund einer Behinderung, einer psychischen Erkrankung oder eines anderen besonderen Bedarfs ein Leben lang auf Unterstützung angewiesen ist, wird diese Frage zur dringenden Notwendigkeit.

Die Lösung ist ein clever gestaltetes Testament: Das sogenannte Vorsorge-Testament ist ein erbrechtliches Gestaltungsinstrument, das genau für diese Situation entwickelt wurde. Es ist eine letztwillige Verfügung, die speziell auf die Situation von Menschen mit dauerhaftem Unterstützungsbedarf ausgerichtet ist. Ziel ist es, dem betroffenen Kind bzw. Angehörigen eine dauerhafte finanzielle Absicherung zu ermöglichen, ohne dass dadurch staatliche Sozialleistungen – wie Eingliederungshilfe oder Grundsicherung – gefährdet werden. Ohne eine solche Regelung würde ein ererbtes Vermögen zunächst zur Deckung der Pflegekosten herangezogen, bevor staatliche Leistungsträger einspringen. Das Kind wäre zwar Erbe, aber die Mittel würden rasch aufgebraucht – ohne echten Mehrwert für die Lebensqualität des Betroffenen.

Dieses Vorsorge-Testament kombiniert verschiedene rechtliche Instrumente, um das Erbe so zu strukturieren, damit der Sozialhilfeträger nicht darauf zugreifen und das eigene Kind auch nach dem Tod der Eltern seine eigene finanzielle Absicherung erhält, ergänzend zu staatlichen Leistungen. Die Gestaltung dieses Testamentes bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Erbrecht und Sozialrecht. Entscheidend ist, dass das Erbe so strukturiert wird, dass es nicht als „verwertbares Vermögen“ im Sinne des Sozialgesetzbuches gilt. Die höchsten deutschen Gerichte haben die Zulässigkeit solcher Gestaltungen grundsätzlich bestätigt – dennoch ist die individuelle Ausgestaltung komplex und erfordert fachkundige Beratung.

Daher ist es wichtig, frühzeitig handeln – ein solches Vorsorge-Testament ist kein Ausdruck von Pessimismus – es ist Fürsorge, die über den eigenen Tod hinausreicht.

Der Vortrag findet am 18.11.2026 um 14.30 Uhr in der Germeringer Insel statt. Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung unter 089 840 53 58 oder info@germeringerinsel.de.

Bayerischer Demenzpreis 2026

Bayerischer Demenzpreis: DIe SIeger mit Gesundheitsministerin Judith Gerlach

Gerlach verleiht Bayerischen Demenzpreis 2026 – Bayerns Gesundheitsministerin setzt sich für mehr gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Demenz ein

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach hat am Dienstag (13. Oktober) in München den Bayerischen Demenzpreis 2026 verliehen. Gerlach betonte aus diesem Anlass: „Es ist wichtig, das Leben von Menschen mit Demenz weiter zu verbessern. Dazu tragen die sechs ausgezeichneten Projekte in besonders innovativer Weise bei. Ich setze darauf, dass sie eine Vorbildfunktion entfalten und zur Umsetzung ähnlicher Projekte in ganz Bayern beitragen!“

Die Ministerin unterstrich: „Demenz geht uns alle an. Bereits heute leben in Bayern mehr als 270.000 Menschen mit Demenz – und die Zahl wird weiter steigen. Bis zum Jahr 2030 rechnen Experten mit voraussichtlich rund 300.000 Erkrankten, bis 2040 sogar mit 380.000. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, dass wir den Betroffenen ein Leben in der Mitte der Gesellschaft ermöglichen.“

Gerlach fügte hinzu: „Deshalb wurde 2015 der Bayerische Demenzpreis ins Leben gerufen, mit dem wir alle zwei Jahre besonders innovative Projekte würdigen. Daneben leistet auch die Bayerische Demenzstrategie einen wichtigen Beitrag, die wir zusammen mit den Partnern des Bayerischen Demenzpaktes weiterentwickelt haben.“

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